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Die Organisationsstruktur des Bayerischen Roten Kreuzes

Die Organe des Bayerischen Roten Kreuzes sind:

  • Die Landesversammlung (§§ 13, 14 der Satzung)
  • Der Landesvorstand (§§ 16, 17 der Satzung)
  • Das Präsidium (§§ 18, 19 der Satzung)


Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Bayerischen Roten Kreuzes und besteht aus rund 400 Delegierten - Ehrenamtliche aus allen Gliederungen und Gemeinschaften des BRK. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre oder wenn das Interesse des Landesverbandes es erfordert zusammen.

Dort werden u.a. die Verbandsspitze gewählt, Beschlüsse über Satzungsänderungen gefasst und Entscheidungen von weittragender und grundsätzlicher Bedeutung getroffen. Zwischen den Landesversammlungen übernimmt der Haushaltsausschuss die Genehmigung des vom Landesvorstand aufgestellten Haushaltsplanes und die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Landesgeschäftsstelle, der Bezirksverbände und der Bergwacht Bayern und ist für die Entlastung der stimmberechtigten Organmitglieder zuständig.

Landesvorstand

Der ehrenamtlich besetzte Landesvorstand leitet das Bayerische Rote Kreuz und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten - etwa über die strategische Ausrichtung und verbandspolitische Zielsetzung oder die abschließende Aufstellung des Haushaltsplanes.

 
Präsidium

Das Bayerische Rote Kreuz wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten. Das Präsidium führt die Geschäfte im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Landesversammlung und der Beschlüsse des Landesvorstandes. Es setzt sich zusammen aus folgenden Persönlichkeiten:

  • Dem Präsidentin 
  • Den beiden Vizepräsidenten
  • Dem Landesschatzmeister 
  • Dem Landesjustiziar 
  • Den Vertretern der Gemeinschaften
  • Der Landesgeschäftsführerin
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