Rotkreuzkurs Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Foto: M. Eram / DRK e.V.
Erste Hilfe für GrundschullehrkräfteKurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Ansprechpartner

Herr
Jürgen Reich
Ausbildungsleiter

Tel.:   +49 (0)8382 / 2770 – 12
Fax:   +49 (0)8382 / 2770 – 49

Kontaktformular

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen. 

Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Hier finden Sie Termine und können sich auch Anmelden für den Rotkreuzkurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Kostenabrechnung

Es besteht auch die Möglichkeit, über bzw. von der KUVB / LUK (Kommunale Unfallversicherung Bayern und Bayerische Landesunfallkasse) eine Kostenübernahme der Teilnahmegebühren für diese spezielle Aus- und Fortbildung zu bekommen.

Die genauen Informationen findet man auf der Homepage der KUVB: https://www.kuvb.de/praevention/erste-hilfe/

 

Wenn sie eine Kostenübernahme zu diesen Aus- und Fortbildungen in Erwägung ziehen, müssen Sie den entsprechenden Kostenübernahme-Antrag downloaden
http://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/EH-Antrag_SUV_Stand_2015_10_15.pdf

Bitte beachten Sie unbedingt die Beschreibung der Vorgehensweise wie auf dem Antrag (Seite 2) beschrieben.

Unsere in dem Antrag geforderte Zulassungsnummer ist die 3.0274
Diese Kostenübernahmeerklärungen gelten auch nur für diese Aus- bzw. –Fortbildungen und können für andere Bildungsmaßnahmen nicht angenommen bzw. abgerechnet werden.
Nur wenn zum Lehrgang eine auch von der KUVB bzw. LUK ausgefüllte ORIGINAL-Bescheinigung mitgebracht wird, können wir diese annehmen und die Anzahl der darauf seitens der KUVB/LUK eingetragenen Personen mit der KUVB/LUK abrechnen.

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.