Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner
Herr
Jürgen Reich
Ausbildungsleiter
Tel.: +49 (0)8382 / 2770 – 12
Fax: +49 (0)8382 / 2770 – 49
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.
Unser Kursangebot richtet sich an
Diese 9 Unterrichtsstunden dauernde Bildungsmaßnahme wird von den Unfallversicherungsträgern als Erste-Hilfe-Aus- und auch als Fortbildung, speziell bzw. ausschließlich für die genannten Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten,... sowie Grundschulen) gefordert und ist für dafür konzipiert worden.
Sie ist fokussiert auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfachen Maßnahmen bei Kindern und Erwachsenen. Hierfür stehen obligatorische und optionale Themen bzw. Praxisübungen zur Verfügung.
Hier finden Sie Termine und können sich auch Anmelden für den Rotkreuzkurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Kostenabrechnung
Es besteht auch die Möglichkeit, über bzw. von der KUVB / LUK (Kommunale Unfallversicherung Bayern und Bayerische Landesunfallkasse) eine Kostenübernahme der Teilnahmegebühren für diese spezielle Aus- und Fortbildung zu bekommen.
Die genauen Informationen findet man auf der Homepage der KUVB: https://www.kuvb.de/praevention/erste-hilfe/
Wenn sie eine Kostenübernahme zu diesen Aus- und Fortbildungen in Erwägung ziehen, müssen Sie den entsprechenden Kostenübernahme-Antrag downloaden
http://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/EH-Antrag_SUV_Stand_2015_10_15.pdf
Bitte beachten Sie unbedingt die Beschreibung der Vorgehensweise wie auf dem Antrag (Seite 2) beschrieben.
Unsere in dem Antrag geforderte Zulassungsnummer ist die 3.0274
Diese Kostenübernahmeerklärungen gelten auch nur für diese Aus- bzw. –Fortbildungen und können für andere Bildungsmaßnahmen nicht angenommen bzw. abgerechnet werden.
Nur wenn zum Lehrgang eine auch von der KUVB bzw. LUK ausgefüllte ORIGINAL-Bescheinigung mitgebracht wird, können wir diese annehmen und die Anzahl der darauf seitens der KUVB/LUK eingetragenen Personen mit der KUVB/LUK abrechnen.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.