Wer braucht den Hausnotruf?
Wer übernimmt die Kosten für den Hausnotruf?
Bei Menschen mit anerkanntem Pflegegrad trägt die Pflegekasse ein Teil der Kosten für das Hausnotrufpaket. Das BRK übernimmt dabei die Antragstellung bei der Kasse.
Für wen ist der Hausnotruf geeignet?
Wie funktioniert der Hausnotruf?
Was passiert, wenn ich den Notruf-Knopf nicht selbst drücken kann?
Wie bekomme ich individuelle Beratung?
Rufen Sie uns an. Gern vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen. Auf Wunsch besucht Sie das BRK auch zu Hause. In einem ausführlichen Gespräch lernen wir Ihre Lebens- und Wohnsituation kennen und finden die für Sie passende Lösung. Gern sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse stellen möchten.
Gibt es beim Hausnotruf zusätzliche Leistungen?
Welche Informationen muss ich geben?
Vor der Einrichtung Ihres Anschlusses benötigt das BRK einige wichtige persönliche Informationen, die in der Hausnotrufzentrale gespeichert werden und im Notfall zur Verfügung stehen. Hierzu stellen wir Ihnen unter anderem folgende Fragen:
- Wer sind Ihre Familienangehörigen, Ihre wichtigsten Freunde und Nachbarn?
- Wer ist Ihr Hausarzt?
- Welche Hilfen nehmen Sie bereits in Anspruch?
- Haben Sie besondere Vorlieben, Wünsche und Gewohnheiten?
- Und welche Risiken, Einschränkungen und Erkrankungen?
Diese Angaben werden selbstverständlich regelmäßig aktualisiert. So liegen in der Hausnotrufzentrale immer alle Informationen vor, um Ihnen jederzeit schnellstmöglich die richtige Hilfe geben zu können. All Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Ab welchem Pflegegrad werden die Kosten übernommen?
Bei Teilnehmern mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse ein Teil der Kosten in Höhe von 25,50€. Bei der Antragsstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Welche Zusatzleistungen gibt es?
Das BRK setzt wie bei den Hausnotrufgeräten und den Handsendern nur ausgereifte Technik und Geräte führender Hersteller ein, die optimal aufeinander abgestimmt sind. Fragen Sie Ihren Kreisverband vor Ort nach den Möglichkeiten im Detail! Einzeln oder in Kombination können wir zum Beispiel folgende Zusatzfunktionen anbieten:
Funk-Rauchmelder
Der optische Funk-Rauchmelder dient der Brandfrüherkennung. Er reagiert auf sichtbaren Rauch, der bei einem Brand in der Regel vor der Flammenbildung oder einem Temperaturanstieg auftritt. Er warnt seine Umgebung akustisch durch einen starken, durchdringenden Ton. Gleichzeitig meldet er die Gefahr drahtlos über Funk an Ihr Hausnotrufgerät, das den Alarm in der Notrufzentrale auslöst.
Funkbewegungsmelder
Der Funk-Bewegungsmelder wird innerhalb Ihrer Wohnung an einem Platz installiert, an dem Sie sich im Alltag besonders oft oder regelmäßig aufhalten. Immer dann, wenn der Melder eine Bewegung registriert, wird die Sicherheitsuhr Ihres Hausnotrufgerätes zurückgesetzt. Geschieht dies nicht, werden Sie von Ihrer Zentrale angerufen - und sollten wir Sie nicht erreichen, wird sofort Hilfe geschickt.
Funk-Kontaktmelder
Der Funk-Kontaktmelder dient zur Anschaltung von externen Kontakten - z.B. an der Fußmatte oder dem Türschloss - und überträgt je nach Einstellung Meldungen oder Alarme an Ihr Hausnotrufgerät. Von hier aus werden diese automatisch an die Notrufzentrale übermittelt. So sichern Sie neben Ihrer Person auch Ihre Wohnung oder Ihr Haus gegen unliebsame Überraschungen.



